Der Mieter haftet auch für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder ähnliche unmittelbare Verluste, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Objekt entstehen. Der Vermieter haftet nur dann für die durch die Mietsache verursachten Schäden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch ein Verschulden des Vermieters oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde. Der Vermieter haftet jedoch niemals für Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden darf jedoch 1.000.000 DKK nicht übersteigen. Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die Verantwortung für Schäden an dritten Personen oder Sachen abdeckt, die während der Nutzung des Mietobjekts entstehen. Soweit der Vermieter im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter haftbar gemacht werden kann, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter von jeglicher Haftung freizustellen, soweit diese die vereinbarten Grenzen überschreitet.
Geräte, für die ein Führerschein erforderlich ist, dürfen nur von Personen benutzt werden, die einen gültigen Führerschein besitzen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde und andere Behörden sowie die Eigentümer von Kabeln und Leitungen zu informieren. Die Vermietung an Dritte darf nicht ohne die Zustimmung von Lyngfeldt Udlejning ApS erfolgen.
VERSICHERUNG
SELVRISIKO
Wert des gemieteten Objekts Abzugsfähig
0-100.000,00 10.000,00
100.000,00-200.000,00 15.000,00
200.000,00-600.000,00 30.000,00
Alle Beträge sind in DKK angegeben.
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
RECHNUNGSSTELLUNG
ZAHLUNG
Irrtümer und Preisänderungen sind vorbehalten.