Der Mieter haftet auch für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder ähnliche unmittelbare Verluste, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Objekt entstehen. Der Vermieter haftet nur dann für die durch die Mietsache verursachten Schäden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch ein Verschulden des Vermieters oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde. Der Vermieter haftet jedoch niemals für Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden darf jedoch 1.000.000 DKK nicht übersteigen. Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die Verantwortung für Schäden an dritten Personen oder Sachen abdeckt, die während der Nutzung des Mietobjekts entstehen. Soweit der Vermieter im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter haftbar gemacht werden kann, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter von jeglicher Haftung freizustellen, soweit diese die vereinbarten Grenzen überschreitet.

Geräte, für die ein Führerschein erforderlich ist, dürfen nur von Personen benutzt werden, die einen gültigen Führerschein besitzen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde und andere Behörden sowie die Eigentümer von Kabeln und Leitungen zu informieren. Die Vermietung an Dritte darf nicht ohne die Zustimmung von Lyngfeldt Udlejning ApS erfolgen.

 

VERSICHERUNG

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die Geräte während des gesamten Zeitraums versichert sind. Die Versicherung muss bei Lyngfeldt Udlejning ApS abgeschlossen werden, es sei denn, es kann eine gleichwertige Versicherung nachgewiesen werden. Die Prämie beträgt 6,6 % der Bruttomiete und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

SELVRISIKO

Der Selbstbehalt ist in Gruppen unterteilt. Die Gruppen sind beigefügt.

Wert des gemieteten Objekts Abzugsfähig
0-100.000,00 10.000,00
100.000,00-200.000,00 15.000,00
200.000,00-600.000,00 30.000,00
Alle Beträge sind in DKK angegeben.

 

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Brandes, Diebstahls, Vandalismusschadens oder ähnlichem das Mietverhältnis erst dann endet, wenn die von der Polizei ausgestellte Quittung an Lyngfeldt Udlejning ApS übergeben wurde.

 

RECHNUNGSSTELLUNG

Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende eines jeden Monats und am Ende des Mietverhältnisses. Die Rechnung enthält Angaben zu Zahlungsbedingungen, Mehrwertsteuer, Versicherung, Verbrauch und Reinigung.

 

ZAHLUNG

Die Preise in der Preisliste verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung netto in bar. Bei späterer Zahlung ist Lyngfeldt Udlejning ApS berechtigt, vom Beginn der Fälligkeit bis zur Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat Lyngfeldt Udlejning ApS das Recht, das gemietete Material ohne weitere Ankündigung abzuholen. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, das gemietete Material zu inspizieren und im Falle des Verzugs in Besitz zu nehmen, gegebenenfalls durch einen Gerichtsvollzieher.

Irrtümer und Preisänderungen sind vorbehalten.